www.inspain.orgWenn Sie aus einem EU-Land kommen :
- Haben Sie das Anrecht auf medizinische Versorgung.
- Die ärztliche Versorgung erfolgt auf Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte, die ab Juni 2004 das kurzfristige Aufenthaltsformular E-11 ersetzt und Ihnen ermöglicht, dieselbe medizinische Versorgung wie die restlichen spanischen Staatsbürger zu erhalten. Diese Karte wird Ihnen in Ihrem Heimatland ausgestellt.
- Bei Gesundheitszentren werden Sie durch einen Hausarzt behandelt. Die Krankenhäuser verfügen über Notfallaufnahme.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte wird nicht in den Praxen privater Ärzten sowie in privaten Krankenhäusern akzeptiert.
Wenn Sie aus folgenden Ländern kommen:
- Schweiz, Norwegen, Island, und Liechtenstein (Länder unter EG-Verordnung): Sie genießen die gleiche medizinische Versorgung wie die EU-Länder.
- Andorra, Brasilien, Chile, Ecuador, Paraguay und Perú (Länder, mit denen Spanien bilaterale Abkommen geschlossen hat): Im Notfall oder Unfall haben Sie das Recht auf kostenlose medizinische Versorgung – Dazu haben Sie eine entsprechende Urkunde aus Ihrem Heimatland vorzulegen. Falls Sie diese Urkunde vergessen haben, müssen Sie die Koste für Krankenhaus, Arzt und Medizin selbs vorstrecken und können anschließend gegen Vorlage der Rechnungen die Rückerstattung der Beträge bei seiner Krankenkasse anfordern.
- Andere Länder: Die medizinische Versorgung in Notfällen ist zwar gewährleistet, die Kosten dafür müssen jedoch vom Reisenden selbst getragen werden. Es empfiehlt sich daher, für den Urlaub eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.