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Beschwerde


Während Ihres Spanienaufenthaltes haben Sie Anspruch darauf, dass die Reise-Dienstleistungen qualitätsmäßig dem entsprechen, was im Prospekt des Anbieters angegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie das Recht, Beschwerde einzulegen oder zu reklamieren.

Nach geltendem Recht sind Dienstleistungsbetriebe dazu verpflichtet, ein so genanntes Beschwerdebuch zu führen und dies deutlich sichtbar für Kunden bzw. Gäste kenntlich zu machen.Die Beschwerden können entweder direkt im betreffenden Dienstleistungsbetrieb oder aber in einem Fremdenverkehrsbüro und bei der öffentlichen Verwaltung, sei es bei den lokalen, den regionalen oder den staatlichen Behörden, eingelegt werden.

Möchten Sie eine Beschwerde im betreffenden Dienstleistungsbetrieb einlegen, merken Sie daran, dass die Reise-Dienstleistungen und Hotels dazu verpflichtet sind, dieses Beschwerdebuch zu haben und Ihnen es zur Verfügung zu stellen. Falls der Dienstleistungsbetrieb sich dazu weigert, haben Sie das Recht, die Gemeindepolizei anzurufen, damit sie selbst das Beschwerdebuch bestellt oder es bekundet, dass der betroffene Dienstleistungsbetrieb über kein Beschwerdebuch verfügt.

Sollte die Beschwerde als berechtigt angesehen werden, verhängt die entsprechende Behörde eine Strafe über die betroffene Dienstleistungseinrichtung bzw. das betroffene Reiseunternehmen.





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