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Erstattung der IVA (Umsatzsteuer) Ihrer Einkäufe


Falls der Wohnsitz des Käufer außerhalbs der EU ist, kann er die Estattung der Steur seiner Einkäufe beantragen.

Es gibt mehrere befugte Unternehmen in Spanien, die die Erstattung der IVA den Touristen handeln. Die Erstattung muss direkt im Geschäft beantragt werden.

Die spanische Gesetzgebung legt fest, dass der Mindestbetrag, um den Scheck Tax free zu beantragen, beträgt 90,15 Euros. Der Kauf muss außerdem in dem gleichen Tag und Geschäft durchgeführt werden. Die Handlung, diese Erstattug zu bekommen, ist jedoch sehr einfach – Sie müssen folgenden Schritte folgen:

- Die Quittung Tax-free beantragen und Ihrer Aufenthaltsausweis vorlegen (Passport).

- Beim Zoll, ihrer Einkäufe vorlegen und die Quittung Tax-free stempeln. (Die Stempelnfrist läuft 3 Monate nach dem Einkaufsdatum ab)

- Die Erstattung der befugten Firma beantragen. Alle Firmas haben IVA-Erstattung Punkte bei den wichtigsten Flughäfen Spaniens. Die Erstattung kann entweder eine Barerstattung oder eine Überweisung in Ihre Kreditkarte sein.





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