www.inspain.orgWelche Ausförderungen sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?
Ein Mindestalter von 18 Jahren:
Autofahren ist in Spanien erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Das Fahren eines Mietwagens ist ab 21 Jahren gestattet.
Gültige Fahrerlaubnis:
Aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie aus Ländern: Sie benötigen nur Ihren gültigen Führerschein. Aus anderen Herkunftsländern als den vorgenannten benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
Möchten Sie mit dem eigenen Auto nach Spanien reisen?
Reisende, die im eigenen Auto unterwegs sind, sollten außer der in obigen Abschnitt (Welche Ausförderungen sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?) aufgesetzten Infornation wissen, dass sie ggf. folgende Dokumente vorzeigen müssen:
Vorübergehende Fahrerlaubnis.
Sie können sie bei dem Zoll beantragen. Diese Genehmigung ist während einer 6 Monate langen Frist gültig.
Versicherung:
Bürger aus EU-Ländern, Norwegen, Island, Liechtenstein, Osteuropa Länder und anderen Ländern wie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Schweiz, Estland, Israel, Iran, Lettland, Litauen, Malta, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine benötigen eine grüne Versicherungskarte, das internationale Haftpflichtzertifikat.
Bürger aus anderen Ländern als den oben angeführten müssen eine Grenzversicherung abschließen (zeitlich begrenzte obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.