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Regierung


Spanien ist eine parlamentarische Erbmonarchie, deren Staatsoberhaupt der König Juan Carlos I. ist.

Die spanische Verfassung ist die wesentliche Regel für die Staatsorganisation der spanischen Nation. Sie wurde von den Spaniern in dem Referendum vom 6. Dezember 1978 ratifiziert und am 29. Dezember desselben Jahres in Kraft getreten.

Die Spanische Krone ist die höchste Institution.

 

Die Verfassung legt die Gewaltenteilung fest: Legislative, Exekutive, Judikative. Die Legislative sind die Cortes Generales, die die Kontrolle über die Tätigkeit der Regierung (Exekutive) üben und den Staatshaushalt bewilligen. Sie bestehen aus zwei Organen: der Congreso de los Diputados (Abgeordnetenhaus) und der Senado (Senat).

 

Der Ministerpräsident wird vom König vorgeschlagen und nach der Erneuerung der Cortes gewählt.

 

Das Verfassungsgericht hat den Zweck, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zu prüfen und die Konflikte zwischen den Autonomen Regionen und dem Staat zu lösen.





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