www.inspain.orgGemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission können Reisende keine Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte) zum Eigenverzehr oder als Teil ihres Gepäcks nach Spanien einführen. Die einzigen Ausnahmen sind handelsüblich abgepackte Babymilch in Pulverform und Spezialnahrung nach medizinischer Indikation. Alle übrigen Lebensmittel können nach Spanien bis zu einem Höchstgewicht von einem Kilogramm eingeführt werden.
Reisende können bei ihrer Einreise nach Spanien in ihrem persönlichen Gepäck Waren für ihren persönlichen und familiären Gebrauch sowie Geschenke mitführen, die aufgrund ihrer Menge oder Art nicht als Handelsware betrachtet werden. Diese Beurteilung wird vom Zoll an den Grenzübergängen vorgenommen.
Geldmengen über 6.010,12 Euro müssen deklariert werden. Zurzeit können Personen ab 18 Jahren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabak mitführen.
Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. können in einer Menge von einem Liter, mit geringerem Alkoholgehalt in einer Menge von zwei Litern mitgeführt werden.
Parfümerieartikel sind auf 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Kölnisch Wasser beschränkt.